Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Angebot

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den meistgestellten Themen rund um Ihren Unfallschaden

Warum werden nur bestimmte Mandate übernommen?

Wir verfolgen mit unserem Angebot das Ziel, Ihnen einen möglichst einfachen und schnellen Zugang zum Ersatz Ihres Schadens bei unverschuldeten Sachschäden im Verkehrsrecht bieten zu können. Dies können wir gewährleisten, indem wir unseren Fokus  speziell auf dieses eine Thema legen und damit Bearbeitungszeiten und Fallerhebungen verkürzen können.

Ist eine Beratung für mich garantiert kostenlos?

Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass die Beratung in jedem Fall immer kostenlos für Sie ist. Dies liegt daran, dass im Verkehrsrecht Haftungsquoten gelten. Tragen Sie z.B. eine Mitschuld von 20 % am Unfall, so bekommen Sie lediglich 80 % Ihrer Schadenspositionen ersetzt. Zwar können wir aufgrund Ihrer Angaben eine zuverlässige Einschätzung der Haftungsquote abgeben, diese kann sich jedoch aufgrund zahlreicher Faktoren im Laufe der Bearbeitung verändern. Umso wichtiger ist es daher, dass Ihre Angaben möglichst genau sind.

Gibt es eine Telefonhotline?

Wir sind auch telefonisch für Sie erreichbar. Es wird jedoch keine Einschätzung Ihres Falles per Telefon vorgenommen. Nutzen Sie für Anfragen bitte das Kontaktformular. Wir möchten für alle Kunden gleichermaßen erreichbar sein.  Um den Kontakt mit Ihnen möglichst klar, einfach und verbindlich gestalten zu können, bevorzugen wir daher den Weg per E-Mail oder Post. 

Wo ist die Kanzlei ansässig?

Die Kanzlei Hanelt ist in Kassel ansässig. Ein persönlicher Besuch ist aufgrund unseres digitalen Konzepts jedoch nicht notwendig. Für Anfragen und sonstige Fragen nutzen Sie bitte den Weg über unser Kontaktformular oder unsere E-Adresse Kontakt@MeinBlechschaden.de.

Wie läuft der Kontakt ab, nachdem ich das Kontaktformular ausgefüllt habe?

Anhand der von Ihnen über unser Kontaktformular übermittelten Daten können wir bewerten, ob Sie die Voraussetzungen für eine für Sie kostenfreie Beratung und Vertretung erfüllen. Wir teilen Ihnen unsere Einschätzung sodann per E-Mail mit und senden Ihnen mit gleicher Nachricht ggf. eine Vollmacht für Ihre außergerichtliche Vertretung. Sofern Sie eine Beauftragung wünschen, senden Sie die Vollmacht unterzeichnet an uns zurück und beauftragen uns somit mit Ihrer Vertretung. Wir werden im Anschluss gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Schritte erläutern.

Was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

Sollte die Haftpglichtversicherung Ihre Forderung nicht oder nur teilweise anerkennen, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen zu versuchen eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Sollte trotz aller Bemühungen eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, können wir Sie ebenfalls prozessual vertreten und Ihre Rechte gerichtlich geltend machen. Abhängig von der örtlichen Zuständigkeit werden wir ggf. ein deutschlandweites Netz von Rechtsanwälten nutzen, um einen Gerichtstermin wahrzunehmen.

Was passiert, wenn ich doch eine Mitschuld habe?
 

Es kann vorkommen, dass sich im Laufe der Bearbeitung des Falles herausstellt, dass Sie eine gewisse Mitschuld an dem Unfall trifft. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Unfallgegner Ihnen die Vorfahrt genommen hat, Sie aber mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren. 

Waren wir bei Annahme des Mandats über diesen Umstand nicht informiert und ändert sich hierdurch die Haftungsquote, setzen wir Sie unmittelbar hierüber in Kenntnis und beraten gemeinsam über das weitere Vorgehen.

Welche Kosten entstehen für mich, wenn ich doch eine Mitschuld habe?

Die Kosten einer Rechtsberatung bzw. -Vertretung richten sich einerseits nach dem Streitwert der Sache und andererseits der Geschäftsgebühr. Wir rechnen ausschließlich gemäß RVG ab. 

Haben Sie bei einem Streitwert von bis zu 3000 EUR eine Haftungsquote von 20 %, so würde der von Ihnen zu tragende Teil der Anwaltskosten bei einer Geschäftsgebühr von 1,1 z.B. 62,88 EUR betragen.

Bekomme ich das Geld der Versicherung direkt ausbezahlt?

Es kann individuell vereinbar werden, ob der Unfallgegner bzw. die Haftpflichtversicherung den Schadenersatz direkt auf Ihr Konto anweisen soll oder ob wir als Empfänger angegeben werden.

Grundsätzlich empfehlen wir, dem Bevollmächtigten auch eine Geldempfangsvollmacht zu erteilen. Auf diese Weise können wir genau nachvollziehen wann und in welcher Höhe Schadensausgleich gezahlt wird. Wir leiten den Betrag nach Erhalt umgehend an Sie weiter.

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